Entlastungsleistungen
Alltagsbegleitung, Betreuung & Hauswirtschaft
Was sind Entlastungsleistungen?
Als Entlastungsleistungen werden laut §36 SGB XI pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung definiert. Diese können von Pflegebedürftigen ab Grad 1 in Anspruch genommen werden.
Wer hat darauf Anspruch?
Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen pro Monat 125€ für sogenannte Entlastungsleistungen zu. Der Pflegegrad kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und wird nach Überprüfung durch den medizinischen Dienst stattgegeben.
Muss ich alles ausgeben?
Wie bereits erwähnt, stehen Ihnen pro Monat 125€ für Entlastungsleistungen zur Verfügung. Jegliche Restbeträge können in die Folgemonate übernommen werden und dort genutzt werden. Dies ist sogar bis zum 30.06. des Folgejahres möglich. Somit können auch in „guten“ Zeiten Guthaben für „schwere“ Zeiten angespart werden.
Wen betreuen Sie?
Grundsätzlich betreuen wir alle Personen mit Pflegegrad 1 oder höher im Bereich der Alltagsbegleitung.
Allerdings sind wir kein Pflegedienst und übernehmen aus diesem Grund auch keine Betreuung von Schwangeren, Demenzkranken oder anderen Personen, welche eine pflegerische Betreuung benötigen.
Holen Sie sich Hilfe nach Hause
Damit Sie sich auch weiterhin zuhause wohl fühlen können, helfen wir Ihnen gerne bei den alltäglichen Kleinigkeiten und Erledigungen.
Hier erfahren Sie, wie es abläuft.
Kontakt
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
So erfahren wir, welche Art von Unterstützung oder Hilfe Sie wünschen und können herausfinden, ob Sie Anspruch auf Alltagsbetreuung von Seiten der Krankenkasse haben.
Erstgespräch
Im persönlichen Erstgespräch klären wir die exakte Art der Hilfe, die Sie gerne hätten und kümmern uns um die Kostenübernahme und Kommunikation mit den Kostenträgern.
Ihre Alltagsbegleitung
Nachdem die Formalitäten geklärt sind, teilen wir eine Betreuung für Sie ein und erstellen gemeinsam einen Terminplan. Ihre Alltagsbetreuung stellt sich sodann bei Ihnen vor.