Alltagsbegleitung MeTraServ

Damit Sie sich auch weiterhin zuhause wohl fühlen können.

Wir freuen uns, Ihnen im Alltag helfen zu dürfen.

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Fragen & Antworten

Alltagshilfe gleich Pflegedienst?

Alltagshilfe stellt keine pflegerische Hilfe dar. Alltagshilfe bzw. -betreuung ist auf den Haushalt bezogen und stellt deshalb auch eine perfekte Ergänzung zum Pflegedienst dar, kann allerdings auch in Anspruch genommen werden, wenn man nicht von einem Pflegedienst betreut wird.

Wieviel Alltagshilfe kann ich in Anspruch nehmen?

Der von den gesetzlichen Krankenkassen zugebilligte Entlastungsbetrag beträgt 125€ pro Monat. Zudem ist dieser Betrag als Guthaben ansparbar, so dass bei den meisten Kunden bereits ein Guthaben aus nicht in Anspruch genommenen Vormonaten besteht, welches auch nachträglich in Anspruch genommen werden kann. Dieses Guthaben kann auch in das nächste Kalenderjahr übernommen werden. Somit kann, je nach Bedarf, immer entsprechend umgeplant werden.

Was exakt ist der Entlastungsbetrag?

Laut §45b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ im Monat. Dieser Entlastungsbetrag gilt als zusätzliche Sachleistung, welche nicht auf Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge können angespart werden und anschliessend vollumfänglich genutzt werden. Angesparte Beträge können zudem in das nächste Kalenderjahr übernommen werden und verfallen in der Regel erst zum 30.06. des Folgejahres.

Wie oder wo erfahre ich mein jetziges Guthaben?

Im Erstgespräch mit uns unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. In der Folge setzen wir uns für Sie mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und können somit die für Sie geltenden Ansprüche feststellen. Die von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärung reicht ausserdem aus, um dauerhaft die Entlastungsleistungen mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen.

Habe ich feste Ansprechpartner?

Selbstverständlich liegt es in unserem und Ihrem Interesse, dass Sie, wenn möglich, immer den gleichen Helfer erhalten.

Schließlich sollen Sie Vertrauen aufbauen können um sich wohlzufühlen.

Was passiert, wenn mein Helfer krank wird?

Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, so schicken wir Ihnen gerne eine Vertretung, solange ihr normaler Helfer verhindert oder im Urlaub ist.

Ansonsten versuchen wir, nicht zuviel Unordnung in Ihren Ablauf zu bringen.

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